Öffentlicher Stadtrundgang mit Axel Stefek
Kritische Meinungsäußerungen in der DDR und die Folgen
„Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. [...] Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht“, hieß es in Artikel 27 der Verfassung der DDR von 1968/1974. Welche Konsequenzen aber hatte es, wenn ein Bürger das zitierte Recht (das fast wortgleich schon in der Verfassung von 1949 zugesichert worden war), ernst nahm? Angesichts aktueller Diskussionen über Meinungsfreiheit wird die letztmalig vor der Corona-Pandemie angebotene politische Bildungsveranstaltung nun erneut in das Programm aufgenommen. Wie groß waren Artikulationsspielräume in den 1950er, 1970er oder 1980er Jahren? Anhand von Weimarer Begebenheiten und Einzelschicksalen wird an den vor 35 Jahren untergegangenen Staat erinnert.
Treffpunkt: Schubertstraße 10 („Werkbank Weimar“), vor dem Haupteingang, ca. 1,5 Stunden